Offenlegung
des Entwurfs der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Stockstadt am Rhein für das Haushaltsjahr 2025
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Stockstadt am Rhein für das Haushaltsjahr 2025 wird gemäß § 97 Abs. 2 HGO mit ihren Anlagen in der Zeit
vom 15.September 2025 bis 23. September 2025
bei der Gemeindeverwaltung Stockstadt am Rhein, Kirchstraße 6, Zimmer 5, 64589 Stockstadt am Rhein, während der Öffnungszeiten offengelegt.
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter der Nummer 06158/8290 an.
Stockstadt am Rhein, den 08.09.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Stockstadt am Rhein
gez. :
Raschel
Bürgermeister